-
Notariat
Notare werden als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern bestellt (§ 1 der Bundesnotarordnung).
Außerdem nehmen sie im Rahmen ihrer Amtstätigkeit Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften vor. Neben den Grundbuchämtern sind die Notare auch dafür zuständig, unter Nutzung des automatisierten Abrufverfahrens (elektronisches Grundbuch) Grundbucheinsicht zu gewähren und Grundbuchauszüge zu erteilen.
Unsere Notare sind unter anderem auf den folgenden Gebieten tätig:
- Beurkundung von Kaufverträgen über Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte
- Beurkundung von Teilungserklärungen
- Beurkundung von Schenkungs- und Übergabeverträgen
- Beurkundung von Hofübergabeverträgen
- Betreuung in allen Grundbuchangelegenheiten, Beschaffung von Grundbuchauszügen
- Beurkundung von Gesellschaftsverträgen und Umwandlungsverträgen
- Beurkundung von Unternehmenskaufverträgen
- Anmeldung zum Handelsregister (Einzelkaufmann, GmbH, OHG, KG, GmbH & Co. KG, eGbR)
- Anmeldung zum Vereinsregister
- Beurkundung von Erbverträgen
- Beurkundung von Testamenten
- Erbschein, Erbausschlagung
- Beurkundung von Eheverträgen
- Beurkundung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionen
- Beurkundung von General- und Vorsorgevollmachten
- Beglaubigungen aller Art
Dr. Jürgen Christoph
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Susanne Meise
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht



