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Arbeitsrecht
Mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Einzelunternehmer unterschiedlicher Branchen werden von uns im Arbeitsrecht beraten und vertreten.
Oft operieren wir dabei wie eineausgelagerte Rechtsabteilung, die ein Unternehmen dauerhaft berät.
Arbeitnehmern stehen wir z.B. mit Kündiungsschutzklagen und in Fragen der Abrechnung von Arbeitsverhältnissen zur Seite.
Wir sind dabei auf folgenden Gebieten tätig:
- Ausarbeitung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Abrechnung von Arbeitsverhältnissen
- Kündigungsschutzklagen
- außergerichtliche Beilegung von Konflikten
- Prozessführung vor den Arbeitsgerichten
- Schadensersatzforderungen


