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Wirtschaftsrecht
Mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Einzelunternehmer unterschiedlicher Branchen werden von uns auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes in allen unternehmensrechtlichen Fragen und Beziehungen beraten und vertreten. Auch arbeitsrechtliche Fragen im Unternehmen zählen zu unserem Leistungsspektrum.
Wir bieten Beratung und Unterstützung bei der juristischen Absicherung von Verträgen, Investitionen und unternehmerischem Handeln. Dabei übernehmen wir auch die Funktion einer ausgelagerten Rechtsabteilung und kooperieren mit den Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern unserer Mandanten.
Wir sind dabei auf folgenden Gebieten tätig:
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht (OHG, KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH, GmbH & Co. KG)
- Vertragsrecht
- Unternehmenskaufvertrag (Asset Deal, Share Deal), Due Diligence
- Umwandlung von Unternehmen (Verschmelzung, Ausgliederung, Spaltung)
- Wettbewerbsrecht
- allgemeine Geschäftsbedingungen
- Unternehmensnachfolge, Unternehmenstestament
- Durchsetzung und Abwehr von Forderungen im Unternehmensbereich
- Einzug von Zahlungsforderungen (Inkasso, Zwangsvollstreckung)
- Verhandlungen mit Banken, Versicherungen, etc.



